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Organisationsanweisung zum «Ermächtigten Ausführer» - wir unterstützen Sie!
Die Hauptzollämter sind wegen verschiedenster rechtlicher Änderungen dazu aufgerufen,
ihre Bewilligungen für den «Ermächtigen Ausführer» auf bundeseinheitlichen Vordrucken
neu zu fassen. Die Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO) ist wesentlicher Bestandteil
des Antrags und muss wenigstens die folgenden Angaben enthalten:
Benennung eines Gesamtverantwortlichen mit Befugnissen, Pflichten und Kenntnissen des
Präferenzrechts,
Art der unternehmerischen Tätigkeit (Handel/Produktion),
Erfassung der Zulieferungen nach Waren mit und ohne Ursprungseigenschaft unter
Angabe des ggf. eingesetzten EDV-Verfahrens,
Angabe des Ursprungslandes und der jeweiligen Präferenzregelung bei zugelieferten
Waren mit Ursprungseigenschaft,
Sicherstellung der innerbetrieblichen Kommunikation unter präferenzrechtlichen
Gesichtspunkten (Menge, Art, Wert und Herkunft der eingesetzten Vormaterialien),
Anforderung, Prüfung und Archivierung von Lieferantenerklärungen, Auskunftsblättern
INF 4, verbindlichen Ursprungsauskünften und Zollanmeldungen,
Prüfung der Ursprungs- bzw. Freiverkehrseigenschaft anhand der Präferenzregelungen,
Benennung eines Verantwortlichen für die Ausfertigung der Präferenznachweise,
Archivierung der Präferenznachweise (Anträge/Durchschriften/Kopien) und aller
Nachweisunterlagen, die zur Ursprungsbestimmung notwendig sind.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung und Umsetzung dieser Vorgaben.

So erreichen Sie uns:
Tel. 09161/66 33 99 -0
Fax 09161/66 33 99 -20
mailto: info@weber-zollberatung.com
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